In Deutschland gibt es für Lichtwerbung diverse rechtliche Bestimmungen. Dabei soll sichergestellt werden, dass Lichtwerbung im öffentlichen Raum einige Anforderungen erfüllt – etwa an Umweltverträglichkeit, Sicherheit und Ästhetik. Die Bestimmungen sind in diversen Verordnungen und Gesetzen verankert, die sich regional unterscheiden können. Wir erklären Ihnen in diesem Artikel alles, was Sie zu den rechtlichen Grundlagen der Lichtwerbung wissen müssen.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Lokale und regionale Vorschriften
- Genehmigungsverfahren für Lichtwerbeanlagen
- Umwelt- und Sicherheitsvorschriften
- Datenschutz und digitale Lichtwerbung
- Zusammenfassung und Empfehlungen
Das Wichtigste in Kürze
- Für Lichtwerbung braucht es in der Regel eine den Vorschriften des Baugesetzbuchs und den Landesbauordnungen entsprechende Genehmigung.
- Kommunen können für Lichtwerbung Einschränkungen bzgl. Helligkeit, Platzierung und Größe festlegen.
- Es gibt Auflagen, die darauf abzielen, dass Lichtwerbung weder für Verkehrsteilnehmer noch für Anwohner störend wirkt und dass die Lichtverschmutzung minimiert wird.
Lokale und regionale Vorschriften
Jenseits der Bundes- und Landesgesetze und der entsprechenden Verordnungen wird Lichtwerbung durch regionale Bauordnungen geregelt, die sich an den speziellen infrastrukturellen und geografischen Gegebenheiten vor Ort orientieren. Vorgaben zu Sicherheit und Materialien sind ebenfalls dort enthalten.
Viele Kommunen, und das gilt ebenso für Osnabrück, geben sich eigene Satzungen, die etwa die Platzierung, die Form, die Größe und die Farbe von Lichtwerbeanlagen regeln. Dabei soll das Stadtbild geschützt und die Lichtverschmutzung eingeschränkt werden. Zusätzliche Auflagen gibt es in Städten mit historischem Stadtbild oder in der Nähe von Naturschutzgebieten.
In Osnabrück ist dies der Fall – der Rat der Stadt Osnabrück hat zur “Wahrung des Charakters der Osnabrücker Innenstadt mit ihrem auf der Grundlage des historischen Stadtgrundrisses entwickelten weitgehend einheitlichen Straßenbild” eine Reihe von Vorschriften und Anforderungen beschlossen.
Genehmigungsverfahren für Lichtwerbeanlagen
Folgende Vorgehensweise ist bei einem Genehmigungsverfahren für Lichtwerbeanlagen üblich:
- Standort auswählen
- Lichtwerbeanlage auswählen (Technologie, Größe u. a.)
- Notwendige Dokumente sammeln (Standortplan, Bauzeichnungen, technische Daten der Lichtwerbeanlage, Nachweis zur Sicherheit der Anlage)
- Einreichung des Formulars inkl. der Dokumente bei der zuständigen Bauverwaltung
- Prüfung durch die Verwaltung
- Erhalt der Genehmigung
Umwelt- und Sicherheitsvorschriften
Damit Ihre Lichtwerbung genehmigt werden kann, muss diese bestimmten Vorschriften hinsichtlich der Sicherheit und des Umweltschutzes entsprechen. So dürfen etwa Anwohner und Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden, und die Lichtverschmutzung darf ein gewisses Maß nicht übersteigen.
Bei den Sicherheitsaspekten geht es in erster Linie um die Standsicherheit der Anlage, um den sicheren Elektroanschluss sowie den sicheren Betrieb. Auch die Betriebszeiten und die Leuchtdichte spielen hier eine maßgebliche Rolle.
Datenschutz und digitale Lichtwerbung
Personenbezogene Daten sind auch in der Lichtwerbung heikel und unterliegen strengen Datenschutzrichtlinien. Wer eine Lichtwerbeanlage betreibt, muss sicherstellen, dass derlei Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geschützt sind. Dies ist besonders wichtig bei interaktiven Werbemaßnahmen, die z. B. QR-Codes verwenden. Im Zweifelsfall müssen Sie als Betreiber Einwilligungen einholen und sämtliche Informationen, die die Datennutzung betreffen, auch transparent machen.
Zusammenfassung und Empfehlungen
Lichtwerbung darf in Deutschland nicht einfach installiert werden – es gibt eine Reihe von bundes- und landesweit gültigen Gesetzen, die den groben Rahmen vorgeben. Dazu kommen, wie in Osnabrück, meist noch lokale und kommunale Vorschriften.
Wenn Sie Lichtwerbung für Ihr Unternehmen einsetzen möchten, beraten wir von der Snicemedia GmbH Sie auch gerne hinsichtlich der rechtlichen Vorgaben. Mit unserer langjährigen Branchenerfahrung kennen wir mögliche Fallstricke und sind immer auf dem aktuellen Stand, wenn sich die Details der rechtlichen Grundlagen der Lichtwerbung ändern.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, damit wir Sie unverbindlich beraten können.