Bedingungen für Wechsel- und Empfehlungsbonus für die Stelle des Folierers / Werbetechnikers

1. Wechselbonus – 1.000 € brutto

Die Snicemedia GmbH gewährt neu eingestellten Mitarbeitenden für entsprechend gekennzeichnete Stellen einen einmaligen Wechselbonus in Höhe von 1.000 € brutto.

Der Wechselbonus gilt unter folgenden Voraussetzungen:

Der Wechselbonus wird in der jeweiligen Stellenausschreibung oder Recruiting-Kampagne ausdrücklich angeboten. Der Bonus gilt ausschließlich für Neueinstellungen für entsprechend gekennzeichnete Stellen.Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung bereits bei der Snicemedia GmbH beschäftigt sind oder sich bereits in einem laufenden Bewerbungs- oder Einstellungsverfahren für die betreffende Stelle befinden, sind ausgeschlossen.

Ehemalige Mitarbeitende sowie Personen, die unmittelbar vor ihrer Einstellung bereits als Leiharbeitnehmer bei der Snicemedia GmbH eingesetzt waren, sind ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Es kommt ein unbefristetes sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit der Snicemedia GmbH zustande.

Der Wechselbonus wird nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Probezeit mit der nächstmöglichen regulären Gehaltsabrechnung ausgezahlt, sofern das Arbeitsverhältnis zu diesem Zeitpunkt ungekündigt fortbesteht. Der Wechselbonus beträgt 1.000 € brutto und unterliegt den jeweils geltenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Abzügen.

Eine vorzeitige Auszahlung besteht nicht.

Pro neu eingestellter Person kann der Wechselbonus nur einmal in Anspruch genommen werden.
Eine Kombination mit anderen Wechsel-, Einstellungs- oder Recruitingprämien ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich mit der Snicemedia GmbH vereinbart wurde.

 

 

2. Empfehlungsbonus – 500 € brutto

Für die erfolgreiche Empfehlung einer neuen Mitarbeiterin oder eines neuen Mitarbeiters zahlt die Snicemedia GmbH einen Empfehlungsbonus in Höhe von 500 € brutto.

Wer kann eine Empfehlung abgeben?

Teilnahmeberechtigt sind:
volljährige Privatpersonen und
Mitarbeitende der Snicemedia GmbH.

Ausgeschlossen sind professionelle Personalvermittler, Personaldienstleister, Zeitarbeitsunternehmen sowie Personen oder Unternehmen, die Bewerber im Rahmen einer gewerblichen Personalvermittlung vermitteln, sofern keine gesonderte Vereinbarung mit der Snicemedia GmbH besteht.

Wann gilt eine Empfehlung als erfolgreich?

Eine Empfehlung gilt als erfolgreich, wenn: Die empfohlene Person bei ihrer Bewerbung eindeutig angibt, von wem sie empfohlen wurde, die empfohlene Person zum Zeitpunkt der Empfehlung noch nicht bei der Snicemedia GmbH beschäftigt ist und sich noch nicht in einem laufenden Bewerbungs- oder Einstellungsverfahren befindet, aufgrund der Bewerbung ein Arbeitsvertrag mit der Snicemedia GmbH zustande kommt, die empfohlene Person die vereinbarte Tätigkeit tatsächlich aufnimmt und
das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Probezeit ungekündigt fortbesteht.
Wie erfolgt eine Empfehlung?

Die empfohlene Person bewirbt sich selbst bei der Snicemedia GmbH und gibt dabei den vollständigen Namen der Person an, von der sie empfohlen wurde.

Alternativ kann eine Empfehlung vor Eingang der Bewerbung bei der Snicemedia GmbH registriert werden. Dabei sollen ohne vorherige Zustimmung der empfohlenen Person keine personenbezogenen Kontaktdaten, Bewerbungsunterlagen oder sonstigen persönlichen Informationen der empfohlenen Person übermittelt werden. Eine nachträgliche Zuordnung einer bereits eingegangenen Bewerbung zu einem Empfehlenden ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Was passiert bei mehreren Empfehlungen?

Wird dieselbe Person von mehreren Personen empfohlen, ist grundsätzlich die zuerst nachweislich bei der Snicemedia GmbH eingegangene und wirksam registrierte Empfehlung maßgeblich.

Der Empfehlungsbonus wird für dieselbe eingestellte Person nur einmal ausgezahlt.

Wann wird der Empfehlungsbonus ausgezahlt?

Der Anspruch auf den Empfehlungsbonus entsteht, wenn das Arbeitsverhältnis der empfohlenen Person nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Probezeit ungekündigt fortbesteht. Bei Mitarbeitenden der Snicemedia GmbH erfolgt die Auszahlung mit der nächstmöglichen Gehaltsabrechnung. Der Bonus unterliegt den jeweils geltenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen.

Bei externen Empfehlenden erfolgt die Auszahlung nach Prüfung der Teilnahme- und Anspruchsvoraussetzungen. Die steuerliche Behandlung richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

3. Allgemeine Bedingungen
Die Entscheidung über die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch und die Einstellung einer empfohlenen Person liegt ausschließlich bei der Snicemedia GmbH.Aus einer Empfehlung entsteht kein Anspruch auf Einstellung der empfohlenen Person.Eine Empfehlung hat keinen Einfluss auf die Auswahlentscheidung und das reguläre Bewerbungsverfahren.Pro erfolgreich eingestellter Person wird höchstens ein Empfehlungsbonus ausgezahlt.Bei falschen Angaben, Manipulationsversuchen oder missbräuchlicher Nutzung der Bonusaktion besteht kein Anspruch auf Auszahlung.Die Snicemedia GmbH kann die Bonusaktionen für zukünftige Bewerbungen ändern oder beenden. Bereits entstandene Ansprüche bleiben hiervon unberührt.Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt des Eingangs der jeweiligen Bewerbung geltenden Bedingungen.

 

Snicemedia GmbH
Stand: August 2026